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Die neuen Regelungen zum SchülerTicket |
Zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 gibt es im Ticketsortiment des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) im Bereich des Ausbildungstarifs wesentliche Änderungen:
• Das SchülerjahresTicket als reines Ticket für Schulfahrten wird nicht mehr angeboten.
• Das JuniorTicket als reines Ticket für Freizeitfahrten wird nicht mehr angeboten.
• Das SchülerTicket, welches bereits vielerorts bewährt ist, wird mit preislichen Änderungen als das Ticket für Schule und Freizeit etabliert.
Wann, wo und für wen gilt das neue SchülerTicket?
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• Das SchülerTicket ist ein Ticket für Schule und Freizeit. Es gilt rund um die Uhr, auch an unterrichtsfreien Tagen, in den Ferien sowie an den Wochenenden und berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten in allen Bussen und Bahnen innerhalb des VRS.
• Mit dem SchülerTicket müssen innerhalb des VRS-Netzes keine Grenzen beachtet werden. Das SchülerTicket berechtigt zu täglichen, beliebig häufigen Fahrten innerhalb des VRS-Netzes.
• Das SchülerTicket gilt auch für Fahrten auf der Linie 822 zwischen der VRS-Verbundraumgrenze und Wershofen, Kapelle bzw. Pitscheid und der Linie 856 zwischen der VRS-Verbundraumgrenze und Oedingen, Wendeschleife bzw. Birresdorf, Feuerwehrhaus, jedoch nicht im übrigen Kreis Ahrweiler.
• Montags bis freitags in der Zeit ab 16.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages, samstags, sonn- und feiertags ganztägig sowie während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen (ausgenommen die beweglichen Ferientage) ab 09.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages darf im Rahmen der in Punkt 9.5 der Beförderungsbedingungen beschriebenen Regelungen ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden.
• Das SchülerTicket richtet sich an SchülerInnen von Grundschulen, von weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II) sowie an VollzeitschülerInnen der Berufskollegs (BerufsfachschülerInnen und FachoberschülerInnen). Es kann von den Schülern einer Schule erworben werden, wenn der Schulträger und das vor Ort bedienende Verkehrsunternehmen (Vertragsverkehrsunternehmen) sowie die VRS GmbH einen Kollektivvertrag abgeschlossen haben.
• Das SchülerTicket wird für jeden Schüler in Form eines elektronischen Tickets auf einer Trägerkarte ausgegeben. Darin eingetragen werden der Name, das Geburtsdatum und Geschlecht, die Geltungsdauer des Tickets sowie der Schulname. Das SchülerTicket gilt als Fahrberechtigung nur für den Inhaber und nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Schülerausweis mit Lichtbild. (Ausnahme: Schüler der Primarstufe (Klassen 1 – 4) benötigen keinen Schülerausweis).
Einen umfassenden Überblick u. a. über die Änderungen, Rahmenbedingungen und die Vorteile des SchülerTickets erhalten Sie in unserer Informationsbroschüre zum neuen SchülerTicket. Detailinformationen stehen Ihnen darüber hinaus hier zur Verfügung.
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| Im wupsi-Bedienungsgebiet ist das neue SchülerTicket ab dem Schuljahr 2011/2012 (nur) an weiterführenden Schulen in Leverkusen, Bergisch Gladbach, Kürten und Odenthal erhältlich. |
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