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Tickets & Mehr » JobTicket  
Das JobTicket für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
Was ist für das Unternehmen wichtig?
» Das Unternehmen hat mindestens 50 Mitarbeiter. 
» Das JobTicket wird generell für alle ständig beschäftigten Mitarbeiter erworben.
» Der Firmenstandort liegt im VRS-Verbundgebiet.
» Der Arbeitgeber ist Vertragspartner eines VRS-Partnerunternehmens und der VRS GmbH und regelt u.a. den internen Zahlungsverkehr, die Überweisung der Beiträge und die Ausgabe der JobTickets an die Mitarbeiter.

Der Arbeitgeber ist Ansprechpartner für seine Mitarbeiter und bündelt die Interessen.
» Ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen ist nicht möglich.
Wer sind ständig beschäftigte Mitarbeiter?
» Geschäftsführer
» alle Arbeitnehmer mit gültigem Arbeitsvertrag
» geringfügig Beschäftigte
» befristet Beschäftigte
Welche Mitarbeiter sind nicht zum Erwerb des JobTickets berechtigt?
» studentische Aushilfskräfte mit VRS-SemsterTicket
» Mitarbeiter ohne regelmäßige Arbeitsstätte gemäß Steuerrecht
» schwerbehinderte Mitarbeiter mit Freifahrberechtigung im ÖPNV
» Mitarbeiter in Elternzeit
» ausgesteuerte Mitarbeiter
» ohne Bezüge beurlaubte Mitarbeiter
» MItarbeiter in Altersteilzeit, die sich in der Freizeitphase befinden.
Was ist für die Mitarbeiter wichtig?
» Der Grundpreis liegt deutlich unter dem eines MonatsAbos.
» Die Mitarbeiter können unbegrenzt im ganzen VRS-Netz mit Bus & Bahn fahren.
» Das Jobticket gilt grundsätzlich während der gesamten Woche rund um die Uhr.
» Ein Erwachsener, bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren und ein Fahrrad dürfen kostenlos mitfahren.
Diese Regelung gilt an Wochenenden und Feiertagen ganztägig, sowie montags bis freitags jeweils von 19 Uhr bis Betriebsschluss.
» Das JobTicket ist nicht übertragbar.
» Es gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.
Wie setzt sich der Ticketpreis zusammen?
» Der Firmenstandort bestimmt den Grundpreis pro JobTicket
» Der Endpreis ergibt sich aus dem Grundpreis multipliziert mit der Anzahl der ständig beschäftigten Mitarbeiter
» Nicht genutzte JobTickets reduzieren nicht den Endpreis
» Der Einzelpreis pro Mitarbeiter wird unternehmensintern entschieden. 
Weitere Informationen für JobTicket-Kunden
» Für die Erweiterung auf den Kreis Ahrweiler gelten besondere Regelungen. Dazu beraten Sie die VRS-Verkehrsunternehmen vor Ort.
» Mit einem Fernverkehrsaufpreis, der als Wochen-/Monatsaufpreis oder im Abo gelöst werden kann, ist eine Nutzung von IC/EC möglich.
» Für die Nutzung der 1. Klasse kann ein 1.Klasse-Zuschlag für die gewünschte Strecke erworben werden.
» Das Umsteigen vom MonatsAbo auf ein JobTicket ist problemlos zu jedem Monatsersten und ohne Nachbelastung für das bestehende Abo möglich.
Die Kündigung muss bis zum 10. des Vormonats beim ausgebenden Verkehrsunternehmen erfolgen.