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| Das JobTicket für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern |
| Was ist für das Unternehmen wichtig? |
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Das Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter. |
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Das JobTicket kann von den Mitarbeitern erworben werden, die daran interessiert sind, jedoch mindestens von zwei Personen. |
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Das Unternehmen ist einem Dachverband angeschlossen, der die federführende Abwicklung übernimmt. |
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Der Firmenstandort liegt im VRS-Verbundgebiet. |
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Es gilt ein äußerst günstiger Festpreis. |
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Der Dachverband schließt einen Vertrag über mindestens 250 JobTickets mit einem VRS-Partnerunternehmen und der VRS GmbH ab und tritt stellvertretend für die angeschlossenen Unternehmen auf. |
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Das Unternehmen schließt einen Vertrag mit dem Dachverband. |
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Der Dachverband übernimmt die Koordination und Abwicklung für die angeschlossenen Unternehmen, sowie die gesamtschuldnerische Haftung. |
| Was ist für die Mitarbeiter wichtig? |
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Der Preis für ein JobTicket im Jahr 2009 beträgt 51,40 Euro pro Monat. |
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Die Mitarbeiter können unbegrenzt im ganzen VRS-Netz mit Bus & Bahn fahren. |
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Das Jobticket gilt grundsätzlich während der gesamten Woche rund um die Uhr. |
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Ein Erwachsener, bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren und ein Fahrrad dürfen kostenlos mitfahren. Diese Regelung gilt an Wochenenden und Feiertagen ganztägig, sowie montags bis freitags jeweils von 19 Uhr bis Betriebsschluss. |
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Das JobTicket ist nicht übertragbar. |
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Es gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis. |
| Weitere Informationen für JobTicket-Kunden |
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Für die Erweiterung auf den Kreis Ahrweiler gelten besondere Regelungen. Dazu beraten Sie die VRS-Verkehrsunternehmen vor Ort. |
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Mit einem Fernverkehrsaufpreis, der als Wochen-/Monatsaufpreis oder im Abo gelöst werden kann, ist eine Nutzung von IC/EC möglich. |
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Für die Nutzung der 1. Klasse kann ein 1.Klasse-Zuschlag für die gewünschte Strecke erworben werden. |
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Das Umsteigen vom MonatsAbo auf ein JobTicket ist problemlos zu jedem Monatsersten und ohne Nachbelastung für das bestehende Abo möglich. Die Kündigung muss bis zum 10. des Vormonats beim ausgebenden Verkehrsunternehmen erfolgen.
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