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Tickets & Mehr » SchülerTicket  
Das SchülerTicket
Ab sofort können alle Schüler weiterführender Schulen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg auf das neue SchülerTicket abfahren. Einzige Voraussetzung: Der Schulträger - in der Regel die Kommune - muss dem SchülerTicket offiziell zugestimmt haben. Im Einzugsgebiet der KWS ist dies in Leverkusen, Bergisch Gladbach, Odenthal und Kürten geschehen.
Wer ein SchülerTicket besitzt, kann mit allen Bussen und Bahnen an 365 Tagen im Jahr kreuz und quer und rund um die Uhr durch das gesamte Verbundgebiet Rhein-Sieg düsen und dies ohne zeitliche Einschränkung. So liegen selbst Ziele in der tiefsten Eifel oder auf den Höhen des Bergischen Landes zum Greifen nahe. Egal, ob zur Schule oder bei Fahrten in der Freizeit (ins Kino, zum Sport, zum Verein, zu Freunden etc.), mit dem SchülerTicket hat man immer einen gültigen Fahrausweis in der Tasche und darf zu bestimmten Zeiten zusätzlich sogar noch ein Fahrrad kostenlos mitnehmen! Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. 
Das SchülerTicket im Chipkartenformat
Das SchülerTicket wird als eTicket ausgegeben und hat nur Gültigkeit in Verbindung mit einem aktuell abgestempelten Schülerausweis.
In den Bussen und Bahnen kann über den Chip anhand eines Lesegerätes geprüft werden, ob das jeweilige Ticket noch aktuell und gültig ist. Für den Kontrolleur werden anhand des Chips persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtstag etc.) sichtbar. Stimmen diese Daten nicht mit den Daten des Schülerausweises überein, kann das Ticket durch den Kontrolleur eingezogen werden.

Bei Diebstahl oder Verlust kann der Kunde sich an das zuständige Verkehrsunternehmen wenden, um das Ticket sperren zu lassen. Bei widerrechtlichem Gebrauch wird das Ticket dann bei einer Kontrolle eingezogen und der Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Das Ticket kann aber auch vom Verkehrsunternehmen selbst, z.B. wenn die Abbuchung nicht möglich war, gesperrt werden.
 
Das Ticket ist sorgsam zu behandeln, da die Lesbarkeit unter Beschädigung leidet und die Neuausstellung eines erheblich beschädigten Tickets oder bei Verlust kostenpflichtig ist. Bei erstmaligen Verlust wird ein Ersatzticket gegen eine Gebühr von 10 € ausgestellt. Bei jedem weiteren Verlust belaufen sich die Kosten auf 20 € (10 € Gebühr + 10 € Chipkarte).
Erläuterung zur Freifahrtberechtigung
Eine Freifahrtberechtigung liegt bei einem Schüler der Sekundarstufe I nur dann vor, wenn der Fußweg zur nächsten erreichbaren Hauptschule (Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule) mehr als 3,5 km beträgt. Bei einem Schüler der Sekundarstufe II muss der Schulweg mindestens 5 km lang sein.
Es ist also nicht der tatsächliche Schulweg entscheidend, sondern der Schulweg zur nächstgelegenen Schule, die vom Wohnort aus besucht werden könnte.
Hinweis zur rechtzeitigen Kündigung
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass SchülerTickets bei Schulwechsel oder Beendigung nicht rechtzeitig gekündigt wurden. 
Deshalb wird geraten, das SchülerTicket 2 Monate vor Beendigung des Schuljahres zu kündigen, wenn das Ticket im kommenden Schuljar nicht benötigt oder die Schule verlassen wird. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung werden im Zweifel die Kosten für das Schuljahr weiter abgebucht, bis eine schriftliche Kündigung im Sekretariat der Schule oder beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingegangen ist.
Hinweis: Es besteht die Abnahmeverpflichtung für ein Schuljahr, eine vorzeitige Kündigung (auch nicht zum Halbjahreswechsel oder bei Erwerb des Führerscheins) ist nicht möglich.