Garantiert mobil in NRW
Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Sie garantiert ans Ziel. Denn bei Abfahrtsverspätungen von mehr als 20 Minuten können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen.
Tagsüber (5 bis 20 Uhr) erhalten Sie eine Taxikostenerstattung bis zu 30 Euro pro Person, abends (20 bis 5 Uhr) werden sogar Taxikosten bis zu einer Höhe von 60 Euro pro Person erstattet.
Bei Fernverkehrszügen werden Sie für die zusätzlich entstandenen Kosten ohne Begrenzung entschädigt. Und während das bundesweit gültige Fahrgastrechtegesetz lediglich für Zugverkehre gilt, greift die Mobilitätsgarantie NRW auch bei Bus- und Straßenbahnverkehren.
Mehr noch: Das bundesweite Fahrgastrecht greift erst ab einer so genannten „Bagatellgrenze“ von 4 Euro, diese Einschränkung gibt es bei der Mobilitätsgarantie NRW nicht. Und zu guter Letzt enthält die landesweite Mobilitätsgarantie weniger Ausschlusskriterien. NRW bietet seinen Fahrgästen somit auch weiterhin mehr Service, als die gesetzlichen Regelungen vorsehen.
Die Mobilitätsgarantie NRW greift allerdings nicht bei Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen und -drohungen sowie Verspätungen, die während der Fahrt auftreten. Wird durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Garantie ebenfalls nicht. Hat hingegen ein Anschlussverkehrsmittel mehr als 20 Minuten Verspätung an der Umstiegshaltestelle, kann die Mobilitätsgarantie NRW ab dieser in Anspruch genommen werden.
Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (s. Download weiter unten) sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.
Wichtig:
Fügen Sie Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung bzw. das erworbene IC-/EC-/ ICE-Ticket im Original bei. Nach positiver Prüfung Ihres Antrages wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.