Fragen & Antworten

Hier finden Sie eine Übersicht häufig in unseren wupsi-KundenCentern gestellter Fragen -
und natürlich unsere Antworten dazu!

Im Bereich Tickets finden Sie die allgemeinen Informationen zu unseren Tickets.

Wenn Sie allerdings schon eine bestimmte Strecke im Auge haben, auf der Sie fahren möchten, und den hierzu passenden Tarif suchen, empfehlen wir Ihnen, den VRS-Ticketberater zu nutzen.

Eine detaillierte und individuelle Beratung, in der wir Ihre besonderen Anforderungen an ein Ticket ermitteln und Ihnen auch konkrete Hinweise zu unseren Abos geben können, ist in einem unserer KundenCenter oder telefonisch unter 02171 5007-0 möglich.

"Personengebundene Fahrausweise" sind Tickets, die grundsätzlich nicht an andere Personen weitergegeben werden können oder auf Dritte übertragbar sind. Nur die Person, auf deren Name das Ticket ausgestellt wurde, darf dieses für Fahrten benutzen.

Die folgenden Tickets werden personengebunden ausgestellt:

  • SchülerTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen und mit einem Lichtbild des Ticketinhabers versehenen Schülerausweis
  • StarterTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis des Ticketinhabers
  • PrimaTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis des Ticketsinhabers
  • JobTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis des Ticketinhabers

Hier finden Sie unseren Bestellschein, welcher ausgedruckt und ausgefüllt werden muss. Bei Minderjährigen muss der Bestellschein vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Bestellschein vollständig ausgefüllt bis zum 10. des Monats vor dem gewünschten Abo-Beginn vorliegen muss, damit der Starttermin eingehalten werden kann.

Mit Ihrer Unterschrift versehen können Sie den Bestellschein entweder per Fax oder E-Mail an die wupsi oder alternativ per Post an die Hauptverwaltung der wupsi oder eines unserer wupsi-KundenCenter senden.

Natürlich können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich in einem unserer KundenCenter abgeben. 

Ja, Sie können auch im Rahmen einer bereits laufenden Abo-Vereinbarung die Preisstufe Ihres Tickets jeweils zum 1. des Monats ändern.

Bitte teilen Sie Ihre Änderung bis zum 10. des Vormonats schriftlich per E-Mail, Fax oder über den Postweg an die wupsi mit. Sie können die Änderung der Preisstufe Ihres Abos natürlich auch persönlich in einem unserer KundenCenter vornehmen lassen.

Bitte teilen Sie uns umgehend die Adressänderung schriftlich mit.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Adressänderung per E-Mail oder Fax an die wupsi zu richten oder sie alternativ per Post an die Hauptverwaltung der wupsi oder eines unserer wupsi-KundenCenter mitzuteilen.

Grundsätzlich gelten unterschiedliche Fristen für die Änderung eines Abos und dessen Kündigung.

Wenn Sie Änderungen (z.B. Preisstufenänderungen) an Ihrem bestehenden Abo vornehmen möchten, teilen Sie uns diese bitte schriftlich bis spätestens zum 10. des Vormonats mit. Nur dann kann die Änderung bereits zum 1. des Folgemonats vorgenommen werden.

Falls Sie Ihr Abonnement beenden möchten, reichen Sie Ihre schriftliche Kündigung bitte bis spätestens zum 10. des Vormonats ein, damit diese ab dem nächsten Monat gültig wird. Bei Kündigungen vor Ablauf der zwölfmonatigen Abo-Laufzeit können Differenzbeträge anfallen, die vom Ticketinhaber entrichtet werden müssen.

Ihre persönlichen Daten können Sie natürlich jederzeit ändern lassen.

In unserem Downloadbereich finden Sie auch unter "Anträge und Bestellscheine" unser Änderungs- und Kündigungsformular.

Bei einem Schulwechsel muss ein bestehender SchülerTicket-Vertrag zunächst gekündigt werden, da dieser individuell mit der Schule verknüpft ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann per E-Mail oder Fax an die wupsi bzw. alternativ per Post an die Hauptverwaltung der wupsi oder eines unserer wupsi-KundenCenter gesendet werden.

Sofern Sie nach dem Schulwechsel weiterhin ein SchülerTicket nutzen möchten, müssen Sie einen Neuantrag im Sekretariat der neuen Schule stellen.

Bitte beachten Sie bei diesem Verfahren unsere Kündigungsfristen für Abonnements (bis zum 10. des Vormonats) sowie die Eingabefristen zur Beantragung neuer Abonnements (bis zum 10. des Monats vor dem Abo-Beginn).

Ja, der SchülerTicket-Vertrag muss durch den Ticketinhaber bzw. bei Minderjährigen durch deren gesetzliche Vertreter schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung muss beispielsweise auch bei einem Schulwechsel erfolgen.

Kündigungen können per E-Mail oder Fax an die wupsi bzw. alternativ per Post an die Hauptverwaltung der wupsi oder eines unserer wupsi-KundenCenter gesendet werden. 


Kündigungen während des Schuljahres sind nur möglich durch folgende wichtige Gründe:

- Umzug
- Schulwechsel
- Schulabgang

Wenn Sie bereits eins der oben genannten Tickets besitzen, erhalten Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf ein Verlängerungsformular von uns bzw. dem Verkehrsunternehmen, das Ihr Ticket ausgegeben hat, zugeschickt.

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es (bzw. Ihr gesetzlicher Vertreter, falls Sie noch minderjährig sind) und legen Sie eine aktuelle Ausbildungsbescheinigung (jedoch keine Kopie des Ausbildungsvertrags) bei. Diese Ausbildungsbescheinigung darf nicht älter als 6 Wochen sein.

Übersenden Sie uns diese Unterlagen per E-Mail oder Fax an die wupsi oder alternativ per Post an die Hauptverwaltung der wupsi oder eines unserer wupsi-KundenCenter.

Natürlich können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich in einem unserer KundenCenter abgeben.

Wenn Sie bei einer Kontrolle im Linienbus keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können oder den Fahrausweis nicht sofort bei Fahrtantritt entwertet haben, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 € fällig.

Sofern Sie aber einen zum Zeitpunkt der Kontrolle gültigen, auf Sie persönlich ausgestellten Zeitfahrausweis besitzen, haben Sie die Möglichkeit, diesen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle nachträglich in einem der wupsi-KundenCenter vorzulegen.

Hierzu müssen Sie die bei der Kontrolle erstellte EBE-Mitteilung, den auf Sie persönlich ausgestellten gültigen Zeitfahrausweis und Ihren Lichtbildausweis mitbringen und vorlegen. Nach positiver Prüfung durch das wupsi-Personal kann der Betrag über das Erhöhte Beförderungsentgelt u.U. von 60 € auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 € reduziert werden.

Die o.g. Regelung gilt jedoch nicht für Zeittickets, die auf eine andere Person übertragbar sind, weil eine andere Person zum Zeitpunkt der Kontrolle das Zeitticket genutzt haben könnte.

Die Entscheidung, ob das EBE gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr eingestellt werden kann, trifft ausschließlich das wupsi-Personal.

Wenn Sie bei der Ticketkontrolle keinen gültigen Fahrausweis in Bus und Bahn vorzeigen können oder Ihren Fahrausweis nicht sofort bei Fahrtantritt entwertet haben, müssen Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 € zahlen und mit strafrechtlichen Folgen rechnen.


Die Zahlung des Forderungsbetrags über 60 € muss innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Ticketkontrolle erfolgen. Bei entsprechender Säumigkeit entstehen weitere Kosten, die vom Empfänger des EBE bzw. dessen gesetzlichen Vertretern zu tragen sind.

Gerne können Sie bei Fragen, Anregungen oder Hinweisen zu besonderen Ereignissen in unserem Buslinienverkehr, unseren Linienbussen, den KundenCentern oder in mit der wupsi geführten Telefongesprächen Kontakt zu uns aufnehmen. Je nach Anlass und Anliegen stehen Ihnen unterschiedliche Kontaktformulare zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier, um zu den Kontaktformularen zu gelangen.

Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die

Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel:  0211 3809-380
Fax: 0211 3809-678
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de

per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € gezahlt werden.

Können Sie das nach einer Kontrolle in einem Linienbus der wupsi für Sie festgesetzte erhöhte Beförderungsentgelt nicht in einer Summe bezahlen, ist es möglich, dieses in Raten zu entrichten.

Dazu müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle an eines der wupsi-KundenCenter wenden. Hier wird ein Ratenzahlungsvertrag für Sie erstellt und zur Unterschrift ausgedruckt. Die monatliche Mindestrate innerhalb dieser Vereinbarung beträgt 15 €.

Der Vertrag muss von Ihnen bzw. bei Minderjährigen von deren gesetzlichen Vertretern vor Ort unterschrieben werden. Eine Ausfertigung des Vertrags erhalten Sie für Ihre persönlichen Unterlagen.

Nein. Für den Einstieg in die Linienbusse der wupsi ist die Nutzung der vorderen Bustür obligatorisch. Direkt beim vorderen Einstieg in den wupsi-Bus müssen alle Fahrgäste ihre Fahrscheine kaufen bzw. vorhandene Tickets vom Fahrpersonal bzw. (bei Tickets im Chipkartenformat) durch die elektronischen Kontrollgeräte auf ihre Gültigkeit hin überprüfen lassen.

Der Einstieg in die wupsi-Linienbusse durch die hinteren Bustüren ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet. Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen, Nutzer von Rollstühlen oder Rollatoren sowie Personen, die einen Kinderwagen oder ein Fahrrad mitführen, können die hinteren Bustüren für den Einstieg nutzen. Sie müssen jedoch ebenfalls sofort nach ihrem Zustieg ihr gültiges Ticket beim Fahrpersonal vorzeigen. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist zudem ein Zuschlag zu entrichten. Kinder unter sechs Jahren und Kinderwagen werden natürlich kostenlos mitbefördert.

Zum Zeitpunkt einer Kontrolle im Bus kann dann kein Ticket mehr gekauft oder ein vorhandenes Ticket entwertet werden. Beides hat jeweils bei Antritt der Fahrt zu erfolgen und kann nicht bei Bemerken des Kontrollpersonals nachgeholt werden.

Bitte wenden Sie sich mit dem für Sie ausgestellten EBE-Beleg umgehend an eines der wupsi-KundenCenter. Hier kann der Grund für die Sperrung des Tickets ermittelt und entschieden werden, ob das erhöhte Beförerungsentgelt in voller Höhe gezahlt werden muss, oder dieses gegen die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr eingestellt werden kann.

Elektronische Chipkarten, sogenannte eTickets, ersetzen bei der wupsi bereits seit einiger Zeit das AboTicket aus Papier. Das heißt, dass das AboTicket als Datensatz existiert, der auf dem Chip in der Kundenkarte verschlüsselt wird. Lesbar ist das eTicket durch elektronische Lesegeräte, die die Ticketdaten entschlüsseln können.

In den Linienbussen der wupsi erfolgt die Ticketkontrolle direkt beim vorderen Einstieg durch das Vorhalten der Chipkarte vor ein Lesegerät. Die grüne Signalleuchte zeigt an, dass das hinterlegte Ticket gültig ist. Die gelbe Signalleuchte zeigt hingegen, dass zwar ein Ticket gespeichert ist, dieses aber nicht für die vorgesehene Fahrt gültig ist. Ein rotes Signal leuchtet auf, wenn das Ticket auf der Chipkarte ungültig ist.

Leuchtet bei der Ticketkontrolle kein Signal auf, kann das Ticket nicht gelesen werden. Dies ist z.B. bei einem (ggf. auch äußerlich nicht sichtbaren) Defekt des Chips möglich. Die Karte muss dann ausgetauscht werden, damit bei der nächsten Kontrolle wieder festgestellt werden kann, ob das eTicket gültig ist.

Ist Ihr eTicket nicht lesbar, wird die Chipkarte einbehalten. Sie erhalten einen Ersatzfahrausweis, der 14 Tage gültig ist. Das eingezogene eTicket wird an das zuständige Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Nachdem dieses die Gültigkeit des Abos geprüft hat, erhalten Sie Ihr neues eTicket (ggf. gegen Erhebung einer Gebühr bei beschädigten Chipkarten) innerhalb von 14 Tagen per
Post an Ihre in der Kundendatei hinterlegte Adresse. Sie können sich auch unmittelbar an das für Sie zuständige Verkehrsunternehmen wenden und sich eine neue Chipkarte ausstellen lassen.

Die von der wupsi ausgegebenen Chipkarten sind mit einem Enddatum versehen. Vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Chipkarte wird Ihnen rechtzeitig ein neues eTicket von uns zugeschickt.

Chipkarten sind grundsätzlich in unseren wupsi-KundenCentern erhältlich oder können telefonisch unter der Nummer 02171/5007-0 in der Hauptverwaltung der wupsi angefragt werden.

Seit dem 01.05.2021 gibt es eine Erweiterung der Erstattungsregelungen im VRS-Gemeinschaftstarif. Bisher ist die Erstattung nur bei ZeitTickets im Einzelkauf möglich. Auch Inhaber von Abonnements sollen zukünftig davon profitieren. Die bisherige Erstattungsregelung wird ebenfalls für folgende Tickets angewendet:

• MonatsTickets Erwachsene im Abonnement

• MonatsTickets MobilPass im Abonnement

• Formel9Tickets im Abonnement

• Aktiv60Tickets • AzubiTickets

• StarterTickets

 

Die Erstattungsregelungen im VRS-Gemeinschaftstarif sind weder für JobTicket noch für das SchülerTicket gültig. Der genaue Erstattungswert wird errechnet, sobald das Ticket beim Verkehrsunternehmen hinterlegt wurde. Dies kann auf dem postalischen Weg erfolgen, um Kontakte zu vermeiden.

Ob Schirme, Handschuhe oder Handys - wenn Sie etwas in einem Linienbus der wupsi verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich an unser wupsi-Fundbüro.